Sachkundetest/Wesenstest

Als anerkannter Sachverständiger nach dem Landeshundegesetz NRW (DVO LHundG NRW) ist Stefan Müller berechtigt, Verhaltensprüfungen durchzuführen und abzunehmen, sowie Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
 

Sachkundenachweise nach §§10,11 LHundG NRW

Laut LHundG NRW benötigen Halter von Hunden bestimmter Rassen sowie Halter von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreichen einen Sachkundenachweis, der beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen ist.

Folgende Sachkundeprüfungen können bei uns abgelegt werden:

  • Sachkundenachweis gemäß § 10 Abs. 3 LHundG NRW (Hunde bestimmter Rassen)

     
  • Sachkundenachweis gemäß § 11 Abs. 3 LHundG NRW (große Hunde (20kg / 40cm)

 

Verhaltensprüfungen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW
 

Hunde bestimmter Rassen müssen in Nordrhein-Westfalen einen Maulkorb tragen und außerhalb befriedetem Besitztums angeleint werden. Eine Befreiung von dieser Maulkorb- und Anleinpflicht kann bei der zuständigen Behörde durch den Nachweis einer Verhaltensprüfung beantragt werden.

Im Einzelnen gilt diese Regelung für Hunde folgende Rassen: Rottweiler,  Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Einen entsprechenden Verhaltenstest Ihres Hundes können Sie bei uns durchführen lassen.

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